Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn
Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,
mit dem „Mindestlohngesetz“ (MiLoG) hat der Gesetzgeber die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Ab dem 01.01.2015 gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 8,50 € pro Arbeitsstunde. Etwa 3,7 Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor werden maßgeblich von dieser Neuregelung profitieren, da ihre Löhne durch die Einführung eines Mindestlohns steigen werden.
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Hier finden Sie das Formular zur Dokumentation der täglichen Arbeitszeit als PDF Datei.
Montag, 22. September 2014
Montag, 21. Juli 2014
Mandanten-Information Juli 2014
Umsatzsteuerliche Neuerungen für das Bau- und Baunebengewerbe
Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,
kamen Sie sich als Unternehmer im Bau- bzw. Baunebengewerbe auch schon öfter als Sonderling vor, wenn es um die Umsatzsteuer ging? Denken Sie nur an die Veränderungen, die Ihre Branche allein im letzten Jahrzehnt durchmachen musste: Zum 01.04.2004 dehnte der Gesetzgeber die Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) durch den neuen § 13b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) auf alle Bauleistungen aus, die an andere Bauleister erbracht wurden - also auf die klassischen Subunternehmerleistungen im Baugewerbe. Seit dem 01.01.2010 wurden zudem Bauträger wie Bauunternehmer behandelt und in die Sonderregelung miteinbezogen. Zahlreiche Übergangsregelungen und große Unsicherheit waren die Begleiterscheinungen.
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Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,
kamen Sie sich als Unternehmer im Bau- bzw. Baunebengewerbe auch schon öfter als Sonderling vor, wenn es um die Umsatzsteuer ging? Denken Sie nur an die Veränderungen, die Ihre Branche allein im letzten Jahrzehnt durchmachen musste: Zum 01.04.2004 dehnte der Gesetzgeber die Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) durch den neuen § 13b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) auf alle Bauleistungen aus, die an andere Bauleister erbracht wurden - also auf die klassischen Subunternehmerleistungen im Baugewerbe. Seit dem 01.01.2010 wurden zudem Bauträger wie Bauunternehmer behandelt und in die Sonderregelung miteinbezogen. Zahlreiche Übergangsregelungen und große Unsicherheit waren die Begleiterscheinungen.
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