Montag, 21. Juli 2014

Mandanten-Information Juli 2014

Umsatzsteuerliche Neuerungen für das Bau- und Baunebengewerbe

Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

kamen Sie sich als Unternehmer im Bau- bzw. Baunebengewerbe auch schon öfter als Sonderling vor, wenn es um die Umsatzsteuer ging? Denken Sie nur an die Veränderungen, die Ihre Branche allein im letzten Jahrzehnt durchmachen musste: Zum 01.04.2004 dehnte der Gesetzgeber die Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) durch den neuen § 13b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) auf alle Bauleistungen aus, die an andere Bauleister erbracht wurden - also auf die klassischen Subunternehmerleistungen im Baugewerbe. Seit dem 01.01.2010 wurden zudem Bauträger wie Bauunternehmer behandelt und in die Sonderregelung miteinbezogen. Zahlreiche Übergangsregelungen und große Unsicherheit waren die Begleiterscheinungen.

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