Freitag, 27. Februar 2015

Mandanten-Information Februar 2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesverfassungsgericht hat die Verschonungsregelungen im Erbschaftsteuergesetz für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften gekippt. Der Gesetzgeber muss bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung schaffen.

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