Freitag, 13. November 2015

Mandanten-Information November 2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

bestehende Freistellungsaufträge ohne steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) verlieren ab 01.01.2016 ihre Gültigkeit. Deshalb sollte geprüft werden, ob diese IdNr schon bei Erteilung der Freistellungsaufträge erfasst worden ist. Falls nicht, sollte den Instituten noch vor dem 01.01.2016 die IdNr mitgeteilt werden. Ein neuer Freistellungsauftrag muss dann nicht erteilt werden.
Laden Sie sich hier die Mandanten-Information November 2015 als PDF Datei.