Liebe Mandantinnen und Mandanten,
Ihr Steuerberatungsbüro "Milles und Strobel" gibt es nunmehr seit rund 35 Jahren. Vor nunmehr vier Jahren wurde eine neue Ära eingeläutet und die Fortführung des Unternehmens derart gesichert, dass meine Person die Geschäftsanteile sowie die Geschäftsleitung übernommen hat.
In der Überleitungsphase seit 2012 hat uns Herr Heinz Strobel weiterhin unterstützt und ist im Sommer 2014 in seinen wohlverdienten Ruhestand eingetreten. Herr Wolfgang Milles ist nach wie vor im Unternehmen beratend tätig und wird uns auch am neuen Standort begleiten. Beiden Herren möchte ich in diesem Zusammenhang von ganzen Herzen für ihre unschätzbare Arbeit danken.
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Mittwoch, 9. März 2016
Mandanten-Information März 2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist begrüßenswert, dass die Finanzbehörde erst nach dem Scheitern einer Sachverhaltsaufklärung bei einem Steuerpflichtigen, Dritte zur Sachverhaltsaufklärung
heranziehen darf. Erfreulicherweise wurde die Brisanz eines solchen Auskunftsersuchens erkannt.
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es ist begrüßenswert, dass die Finanzbehörde erst nach dem Scheitern einer Sachverhaltsaufklärung bei einem Steuerpflichtigen, Dritte zur Sachverhaltsaufklärung
heranziehen darf. Erfreulicherweise wurde die Brisanz eines solchen Auskunftsersuchens erkannt.
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Mandanten-Information Februar 2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
Teilnehmer an Turnierpokerspielen müssen damit rechnen, dass sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuern müssen. Besondere Fähigkeiten auf Grund der Ausübung eines bestimmten Berufs führen nach Ansicht des Bundesfinanzhofs dazu, dass der Geschicklichkeitsfaktor im Pokerspiel gegenüber dem reinen Glücksspiel überwiegt.
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Teilnehmer an Turnierpokerspielen müssen damit rechnen, dass sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuern müssen. Besondere Fähigkeiten auf Grund der Ausübung eines bestimmten Berufs führen nach Ansicht des Bundesfinanzhofs dazu, dass der Geschicklichkeitsfaktor im Pokerspiel gegenüber dem reinen Glücksspiel überwiegt.
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Mandanten-Information Januar 2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Zeiten steigender Pflegebedürftigkeit ist es begrüßenswert, dass es für die Befreiung von der Umsatzsteuer nunmehr auch ausreichend ist, dass eine Pflegekraft mit der Pflegekasse auf Grund ihrer Kenntnisse einen Vertrag über Pflegeleistungen abschließen kann. Der tatsächliche Abschluss eines Vertrags ist nicht erforderlich.
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in Zeiten steigender Pflegebedürftigkeit ist es begrüßenswert, dass es für die Befreiung von der Umsatzsteuer nunmehr auch ausreichend ist, dass eine Pflegekraft mit der Pflegekasse auf Grund ihrer Kenntnisse einen Vertrag über Pflegeleistungen abschließen kann. Der tatsächliche Abschluss eines Vertrags ist nicht erforderlich.
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Mandanten-Information Dezember 2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Blitzlicht-Ausgabe November 2015 ist im letzten Absatz des Textbausteins „Geschenke an Geschäftsfreunde“ ein falscher Wert angegeben. Die Freigrenze von 40 € galt bis zum 31.12.2014. Seit dem 01.01.2015 gilt eine Freigrenze für Aufmerksamkeiten i. H. v. von 60 €. Im Hinweis des Textbausteins „Familienkasse verlangt ab 2016 zwei Identifikationsnummern“ muss die Telefonnummer 0228 4061240 lauten. Wir bitten, das Versehen zu entschuldigen.
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in der Blitzlicht-Ausgabe November 2015 ist im letzten Absatz des Textbausteins „Geschenke an Geschäftsfreunde“ ein falscher Wert angegeben. Die Freigrenze von 40 € galt bis zum 31.12.2014. Seit dem 01.01.2015 gilt eine Freigrenze für Aufmerksamkeiten i. H. v. von 60 €. Im Hinweis des Textbausteins „Familienkasse verlangt ab 2016 zwei Identifikationsnummern“ muss die Telefonnummer 0228 4061240 lauten. Wir bitten, das Versehen zu entschuldigen.
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