Mittwoch, 9. März 2016

Mandanten-Information März 2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist begrüßenswert, dass die Finanzbehörde erst nach dem Scheitern einer Sachverhaltsaufklärung bei einem Steuerpflichtigen, Dritte zur Sachverhaltsaufklärung
heranziehen darf. Erfreulicherweise wurde die Brisanz eines solchen Auskunftsersuchens erkannt.

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