Donnerstag, 3. Dezember 2015

Mandanten-Information - Kindergeld ab 2016

Pflicht zur Angabe der Steuer-Identifikationsnummer

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,
die Familienkassen benötigen ab 2016 die Steuer-Identifikationsnummer von Kindern und Eltern. Deshalb muss die Steuer-lD des Elternteils, der das Kindergeld erhält, sowie die Steuer-lD des Kindes bei der Familienkasse angegeben werden. Damit soll vermieden werden, dass Kindergeld mehrfach ausgezahlt wird.

Laden Sie sich hier die komplette Mandanten-Info als PDF Datei.