Mittwoch, 9. März 2016

Mandanten-Information Februar 2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

Teilnehmer an Turnierpokerspielen müssen damit rechnen, dass sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuern müssen. Besondere Fähigkeiten auf Grund der Ausübung eines bestimmten Berufs führen nach Ansicht des Bundesfinanzhofs dazu, dass der Geschicklichkeitsfaktor im Pokerspiel gegenüber dem reinen Glücksspiel überwiegt.

Laden Sie sich hier die komplette Mandanten-Info als PDF Datei.