Sehr geehrte Damen und Herren,
nutzen Ehegatten gemeinsam ein Arbeitszimmer, sind Aufwendungen nach dem
Grad der jeweiligen Nutzung aufzuteilen.
Erzielt ein Steuerpflichtiger Gewinneinkünfte, muss er seine Steuererklärung
elektronisch übermitteln. Die Angst, dass seine Daten auf diese Weise ausgespäht
werden könnten, ändert an dieser Verpflichtung nichts.
Als regelmäßige Arbeitsstätte (seit 2014: erste Tätigkeitsstätte) eines Berufskraftfahrers
gilt der Ort, an dem er das Kraftfahrzeug übernimmt bzw. abliefert oder
andere Arbeitsaufgaben erledigt.
Die Bundesregierung beabsichtigt, steuerliche Regelungen zu verschärfen, um für
mehr Transparenz bei Briefkastenfirmen in Steueroasen zu sorgen.
Laden Sie sich hier die Mandanten-Information Blitzlicht 08/2016 als PDF Datei.